Teilnahmebedingungen
Hier erfahren Sie alles über die Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb.
- Kriterien für Veranstaltungen
- Kriterien für Sportvereine
- Wie reiche ich meine Veranstaltung/meinen Verein ein?
- Beurteilung und Preisgeld
- Hall of Fame
- Verpflichtung der Preisträger:innen
- Rechtliches
- Kontakt
Kriterien für Veranstaltungen
Wer kann eine Veranstaltung einreichen?
Einreichen können Vereine, Gemeinden, Agenturen, religiöse Gemeinden, Schulen oder sonstige Veranstalter:innen von Dorf- oder Stadtfesten.
Es gibt Mindestanforderungen und Soll-Kriterien:
- Das Green Events Austria Netzwerk hat Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich formuliert. Die Einhaltung dieser ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Diese Kriterien sind in Ihrem Einreichformular als "Mindestanforderung für die Einreichung" gekennzeichnet.
- Für Soll-Kriterien bekommen Sie Punkte. Je mehr Soll-Kriterien Sie erfüllen und nachweisen, desto höher Ihre Gewinnchancen!
Hier finden Sie eine Liste mit allen Kriterien: Checkliste Feste, Sport- und Kulturveranstaltungen
Wann soll die Veranstaltung eingereicht werden? Die Einreichung erfolgt im Nachhinein (nach Ende der Veranstaltung). Die Veranstaltungen müssen zwischen 01. April 2025 und 31. März 2026 stattfinden. Eine Einreichung für die Wettbewerbsperiode 2025/26 ist derzeit möglich. Einreichschluss ist der 31. März 2026.
Welche Veranstaltungen kann ich einreichen? Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein. Firmeninterne Events sowie Konferenzen, Seminare oder Symposien ohne Festcharakter können nicht teilnehmen. Sie können Veranstaltungen jeder Größe einreichen. Es gibt keine Mindestzahl an Teilnehmer:innen oder Gästen. Sie können auch mehrere Veranstaltungen einreichen.
Welche Veranstaltungskategorien gibt es? Sie können in den Kategorien Feste, Kultur- oder Sportveranstaltungen einreichen. So sind die Kategorien definiert:
- Feste: Ein Fest ist ein besonderer Tag, ein gesellschaftliches oder religiöses Ritual oder ein Ereignis, zu dem sich Menschen an einem Ort zu einem besonderen Zeitpunkt treffen und gesellig sind. Einreichen können Kunst- und Kulturanbieter, Kulturorganisationen, Vereine, Gemeinden, Agenturen, Sportverbände, Schulen oder sonstige Veranstalter:innen von Kultur- oder Sportveranstaltungen, von Dorf- und Stadtfesten sowie Bällen.
- Kulturveranstaltungen: Kulturveranstaltungen sind öffentlichkeitswirksame Präsentationen von kulturellen bzw. medialen Projekten aller Art. Kulturveranstaltungen gibt es in den verschiedensten Bereichen: Kunst, Malerei, Musik, Theater, Film, Fotografie, Kleinkunst, Kunsthandwerk, Literatur, Tanz, Folklore etc. Einreichen können Kunst- und Kulturanbieter, Kulturorganisationen, Vereine, Gemeinden, Agenturen, Schulen oder sonstige Veranstalter:innen.
- Sportveranstaltungen: Als Sportveranstaltungen gelten Events, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht und welche Wettbewerbs-Charakter haben. Durch die organisierte Teilnahme soll das Ziel verfolgt werden, physische Fitness und mentales Wohlbefinden auszudrücken oder zu verbessern, soziale Beziehungen zu bilden und Ergebnisse auf allen Konkurrenzebenen zu erreichen. Sportveranstaltungen werden als Wettkampf zwischen Teams/Athlet:innen sowie Sportler:innen organisiert und haben öffentliches Interesse (Medien und Gäste). Einreichen können alle Sportvereine, Sportverbände, Gemeinden, Agenturen, Vereine, Schulen oder sonstige Veranstalter:innen. Sie können einreichen: Indoor- und Outdoor-Events; Landsportarten, Wassersportarten und Luftsportarten, regelmäßige und einmalige öffentlich zugängliche Profi-, Amateur- und Breitensportveranstaltungen; Events, für die eine offizielle Bewerbung stattfindet sowie Veranstaltungen, die aufgrund eines Spielkalenders stattfinden.
Kriterien für Sportvereine
Es ist eine besondere Herausforderung für einen Sportverein, im laufenden Betrieb nachhaltig zu agieren. Tut er dies, ist es auch leichter, Green Events zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Darum können auch Sportvereine beim Wettbewerb einreichen.
Einreichen können alle registrierten Sportvereine in Österreich, die eine eigene Sportanlage betreiben oder Vereinsräumlichkeiten besitzen. Nicht einreichen können Sportverbände.
Die Einreichung dafür besteht aus zwei Teilen:
1. Der Verein bekennt sich offiziell zur Charta für nachhaltige Sportvereine in Österreich oder zu einer eigenen Charta, die den gleichen oder einen höheren Nachhaltigkeitsstandard festschreibt.
2. Zudem müssen Vereine eine nachhaltige Initiative präsentieren. Diese Initiative muss zwischen 01. April 2025 und 31. März 2026 starten bzw. gestartet sein. Wir empfehlen Ihnen, eine Initiative mit Vorbildwirkung bzw. Leuchtturm-Charakter einzureichen.
Bonuspunkte erhält der Verein, wenn er zudem- eine Veranstaltung einreicht und/oder
- Eine Nachhaltigkeits-Selbstbewertung mit Hilfe des Tools auf www.nachhaltiger-sport.at hochlädt.
Sie wollen Vorab wissen, welche Kriterien und Nachweise benötigt werden? Hier finden Sie eine Liste mit allen Kriterien: Checkliste für Vereine
Wie reiche ich meine Veranstaltung/meinen Verein zum Wettbewerb ein?
Ihre Veranstaltung bzw. Ihren Verein können Sie nur über diese Website zum Wettbewerb einreichen. Dafür müssen Sie sich zuerst auf dieser Website registrieren und anschließend das Einreichformular online ausfüllen.
- Registrierung: Registrieren Sie sich zuerst auf dieser Website. Sie erhalten automatisch ein Email zugesandt, auf das Sie - wie in dem Email beschrieben - reagieren müssen. So wird geprüft, dass Ihre Emailadresse nicht missbräuchlich verwendet wird. Ihre Registrierung für den Wettbewerb ist so abgeschlossen und Sie haben damit ein eigenes Konto auf dieser Website.
- Für bereits registrierte Benutzer:innen: Falls Sie in den Vorjahren bereits am Wettbewerb teilgenommen haben, dann müssen Sie Ihre damaligen Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort) verwenden. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es sich zuschicken lassen. Falls die Veranstaltung oder der Verein bereits in der Hall of Fame ist, ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht mehr möglich.
- Anmeldung Ihrer Veranstaltung: Melden Sie sich nach der Registrierung mit Ihrer Emailadresse und Ihrem Passwort auf dieser Website an und reichen Sie Ihre Veranstaltung zum Wettbewerb ein. Um zu sehen, was für die Einreichung notwendig ist, können Sie sich das Demo-Formular ansehen. Für die Veranstaltungsdokumentation erforderlich sind: kurze Textbeschreibungen auf der Website, Konzepte, Berichte, gutes Bildmaterial und Fotos, Videos, Feedback der Teilnehmer:innen oder vom Organisationsteam.
- Nach der Anmeldung zum Wettbewerb können Sie Ihre Eingaben laufend überarbeiten, indem Sie sich erneut mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem Passwort auf dieser Website anmelden.
- Ihre Eingaben können Sie für Ihre Dokumentation als pdf-Datei exportieren und auf Ihrem Computer speichern.
Beurteilung und Preisgeld
Wonach werden die Einreichungen beurteilt? Die Beurteilung der eingereichten Maßnahmen und Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury. Eine fachliche Vorbewertung trifft pulswerk GmbH basierend auf einem standardisierten Punktesystem. Mehr dazu hier.
Preisgeld 20.000,-- EUR: Der Wettbewerb "nachhaltig gewinnen" für Sportveranstaltungen, Sportvereine, Kulturevents, Dorf- und Stadtfeste ist mit einem Preisgeld in der Höhe von insgesamt maximal 20.000,- EUR dotiert. Bitte beachten Sie, dass es normalerweise eine Weile dauert, bis die Preisgelder ausbezahlt werden.
Preisverleihung: Die Preise werden im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung vom Klimaschutzministerium, Vertreter:innen der Bundesländer sowie der Partner:innen und Sponsor:innen überreicht. Diese findet im Rahmen der Green Events Austria Auszeichnungsveranstaltung statt. Die Nominierten werden schriftlich verständigt und anlässlich der Preisverleihung öffentlich bekannt gegeben.
Hall of Fame
Veranstaltungen und Vereine, die mit mindestens zwei Nominierungen sowie einem Sieg ausgezeichnet wurden, werden in die Hall of Fame aufgenommen und sind nicht mehr teilnahmeberechtigt!
Verpflichtung der Preisträger:innen
- Die Ansprechperson, welche im Anmeldeformular genannt ist, verpflichtet sich im Falle eines Gewinns, an der Preisverleihung persönlich anwesend zu sein. Preisträger:innen, die nicht persönlich erscheinen, wird das Preisgeld nicht ausbezahlt. Die Vertretung durch Dritte ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Weiters verpflichten sich die Preisträger:innen sowie die Nominierten, das Wettbewerbslogo "nachhaltig gewinnen" für PR-Maßnahmen zu verwenden. Dieses Logo bekommen sie im Fall einer Nominierung und Auszeichnung zugeschickt.
Rechtliches
- Der Entscheid der Jury ist endgültig. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges; es wird keine Korrespondenz geführt.
- Prämiert werden die Leistungen der Veranstalter:innen und der von ihnen mit der Durchführung von Teilleistungen beauftragten Institutionen oder Unternehmen.
- Es besteht kein Anspruch auf die Nennung von Namen einzelner Personen.
- Aufwendungen, die aufgrund einer Bewerbung entstehen, werden nicht zurückerstattet.
- Die Teilnehmer:innen gewährleisten ausdrücklich, dass sie über die uneingeschränkten Verwendungs- und Verwertungsrechte am eingereichten Fotomaterial verfügen. Ferner sichern sie zu, dass sie bei der Aufnahme des Fotos alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat und dass er mit der Aufnahme und Veröffentlichung des Fotos nicht gegen Rechte Dritter, wie z.B. Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so hält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Green Events Austria von jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die gegebenenfalls wegen einer allfälligen Verletzung ihrer Rechte - insbesondere von Bildnisrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten - gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
- Die Teilnehmer:innen erklären sich einverstanden, dass die Rechte der eingereichten Texte, Dokumentationen und Bildmaterialien mit der Anmeldung an das Netzwerk „Green Events Austria“ übergehen. Diese werden ausschließlich für die Informationsaufbereitung und Bewusstseinsbildung zum Thema nachhaltige Veranstaltungsorganisation eingesetzt. Eine kommerzielle Verwendung der Daten und Informationen wird ausgeschlossen.
Änderungen der Teilnahmebedingungen werden durch die Trägerschaft des Wettbewerbs bestimmt.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne persönlich für Sie da:
Nadine Schneiderbauer
pulswerk GmbH
Seidengasse 13/3, 1070 Wien
schneiderbauer@pulswerk.at
Tel: +43/6991/523 61 15
Hannah Hofbauer
pulswerk GmbH
Seidengasse 13/3, 1070 Wien
hofbauer@pulswerk.at
Tel: +43 6991 523 61 12
Christian Pladerer
pulswerk GmbH
Seidengasse 13/3, 1070 Wien
pladerer@pulswerk.at
Tel: +43 6991 523 61 01