Teilnahmebedingungen
Im Folgenden finden Sie die Teilnahmebedingen des Wettbewerbs nachhaltig gewinnen! 2024/25:
Mindestanforderungen als Teilnahme-Voraussetzung
Das Green Events Austria Netzwerk hat Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich formuliert. Die Einhaltung dieser ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb nachhaltig gewinnen. Diese Kriterien sind in Ihrem Einreichformular als "Mindestanforderung für die Einreichung" gekennzeichnet.
Sportvereine müssen sich hingegen zur Charta für nachhaltige Sportvereine in Österreich bekennen. Sie können auch eine eigene Charta oder Übereinkunft einreichen, die den gleichen oder einen höheren Nachhaltigkeits-Standard festschreibt. Zudem müssen Vereine eine nachhaltige Initiative präsentieren. Diese Initiative muss zwischen 01. April 2024 und 31. März 2025 starten bzw. gestartet sein. Wir empfehlen Ihnen, eine Initiative mit Vorbildwirkung bzw. Leuchtturm-Charakter einzureichen.
Die Einreichung erfolgt im Nachhinein (nach Ende der Veranstaltung).
Die Veranstaltungen müssen zwischen 01. April 2024 und 31. März 2025 stattfinden.
Einreichen können Vereine, Gemeinden, Agenturen, religiöse Gemeinden, Schulen oder sonstige Veranstalterinnen und Veranstalter von lokalen und regionalen Dorf- oder Stadtfesten, aber auch Bälle oder andere gesellschaftliche Events sind teilnahmeberechtigt.
Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein; firmeninterne Events sowie Konferenzen, Symposien ohne Festcharakter sind nicht teilnahmeberechtigt. Es ist keine Mindestzahl an TeilnehmerInnen oder Gästen festgelegt.
Wie nehmen Sie am Wettbewerb teil?
Ihre Veranstaltung können Sie nur über diese Website zum Wettbewerb einreichen. Dafür müssen Sie sich zuerst auf dieser Website registrieren und anschließend das Einreichformular online ausfüllen.
- Registrierung: Registrieren Sie sich zuerst auf dieser Website. Sie erhalten automatisch ein Email zugesandt, auf das Sie - wie in dem Email beschrieben - reagieren müssen. So wird geprüft, dass Ihre Emailadresse nicht missbräuchlich verwendet wird. Ihre Registrierung für den Wettbewerb ist so abgeschlossen und Sie haben damit ein eigenes Konto auf dieser Website.
- Für bereits registrierte BenutzerInnen: Falls Sie in den Vorjahren bereits am Wettbewerb teilgenommen haben, dann müssen Sie Ihre damaligen Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort) verwenden. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es sich zuschicken lassen. Falls die einzureichende Veranstaltung bereits drei Auszeichnugen hat (zwei Nominierungen und 1 Sieg), ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht mehr möglich.
- Anmeldung Ihrer Veranstaltung: Melden Sie sich nach der Registrierung mit Ihrer Emailadresse und Ihrem Passwort auf dieser Website an und reichen Sie Ihre Veranstaltung zum Wettbewerb ein. Um zu sehen, was für die Einreichung notwendig ist, können Sie sich das Demo-Formular ansehen. Für die Veranstaltungsdokumentation erforderlich sind: kurze Textbeschreibungen auf der Website, Konzepte, Berichte, gutes Bildmaterial und Fotos, Videos, Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder vom Organisationsteam.
- Nach der Anmeldung zum Wettbewerb können Sie Ihre Eingaben laufend überarbeiten, indem Sie sich erneut mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem Passwort auf dieser Website anmelden.
- Ihre Eingaben können Sie für Ihre Dokumentation als pdf-Datei exportieren und auf Ihrem Computer speichern.
Teilnahmebedingungen für die Einreichkategorien:
Kategorie Feste
Ein Fest ist ein besonderer Tag, ein gesellschaftliches oder religiöses Ritual oder ein Ereignis, zu dem sich Menschen an einem Ort zu einem besonderen Zeitpunkt treffen und gesellig sind.
Sie wollen Vorab wissen, welche Kriterien und Nachweise benötigt werden? Hier finden Sie eine Liste mit allen Kriterien: Checkliste Feste, Sport- und Kulturveranstaltungen
Wer kann teilnehmen?
Einreichen können Kunst- und Kulturanbieter, Kulturorganisationen, Kulturvereine, Gemeinden, Agenturen, Sportvereine, Sportverbände, Schulen oder sonstige Veranstalterinnen und Veranstalter von Kultur- oder Sportveranstaltungen oder von Dorf- und Stadtfesten.
Kategorie Kulturevents
Kulturveranstaltungen sind öffentlichkeitswirksame Vermarktungen und Präsentationen von kulturellen bzw. medialen Projekten aller Art. Kulturveranstaltungen gibt es in den verschiedensten Bereichen: Kunst, Malerei, Musik, Theater, Film, Fotografie, Kleinkunst, Kunsthandwerk, Literatur, Tanz, Folklore etc.
Sie wollen Vorab wissen, welche Kriterien und Nachweise benötigt werden? Hier finden Sie eine Liste mit allen Kriterien: Checkliste Feste, Sport- und Kulturveranstaltungen
Wer kann teilnehmen?
Einreichen können Kunst- und Kulturanbieter, Kulturorganisationen, Kulturvereine, Gemeinden, Agenturen, Schulen oder sonstige Veranstalterinnen und Veranstalter.
Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein; firmeninterne Events sind nicht teilnahmeberechtigt.
Keine Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Gästen ist festgelegt.
Kategorie Sportevents
Als Sportveranstaltungen gelten Events, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht und welche wettbewerbsähnlichen Charakter haben. Sportveranstaltungen können alle Formen der physischen Betätigung unterstützen. Durch die organisierte Teilnahme soll das Ziel verfolgt werden, physische Fitness und mentales Wohlbefinden auszudrücken oder zu verbessern, soziale Beziehungen zu bilden und Ergebnisse auf allen Konkurrenzebenen zu erreichen. Sportveranstaltungen werden als Wettkampf zwischen Teams/Athletinnen und Athleten sowie Sportlerinnen und Sportlern organisiert und haben öffentliches Interesse (Medien und Gäste).
Einreichen können alle Sportvereine, Sportverbände, Gemeinden, Agenturen, Vereine, Schulen oder sonstige Veranstalterinnen und Veranstalter von Sportveranstaltungen.
Teilnehmende Sportveranstaltungen besitzen einen Wettkampfcharakter.
Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein.
Eine Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Gästen ist nicht vorgegeben.
Sie wollen Vorab wissen, welche Kriterien und Nachweise benötigt werden? Hier finden Sie eine Liste mit allen Kriterien: Checkliste Feste, Sport- und Kulturveranstaltungen
Wer kann teilnehmen?
- indoor- und outdoor-Events
- Landsportarten, Wassersportarten und Luftsportarten
- regelmäßige und einmalige öffentlich zugängliche Profi-, Amateur- und Breitensportveranstaltungen
- Events, für die eine offizielle Bewerbung stattfindet
- Veranstaltungen, die aufgrund eines Spielkalenders stattfinden
Kategorie "Nachhaltiger Sportverein"
Einreichen können alle registrierten Sportvereine in Österreich, die eine eigene Sportanlage betreiben oder Vereinsräumlichkeiten besitzen. Nicht einreichen können Sportverbände.
Es ist eine besondere Herausforderung für einen Sportverein, im laufenden Betrieb nachhaltig zu agieren. Tut er dies, ist es auch leichter, Green Events zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
Die Einreichung dafür besteht aus zwei Teilen:
1. Der Verein bekennt sich offiziell zur Charta für nachhaltige Sportvereine in Österreich oder zu einer eigenen Charta, die den gleichen oder einen höheren Nachhaltigkeitsstandard festschreibt.
2. Einer konkreten Initiative im Sinne der Charta für nachhaltige Sportvereine, mit der das Vereinsgeschehen nachhaltiger gestaltet wird.
- eine Veranstaltung einreicht und/oder
- Eine Nachhaltigkeits-Selbstbewertung mit Hilfe des Tools auf www.nachhaltiger-sport.at hochlädt.
Sie wollen Vorab wissen, welche Kriterien und Nachweise benötigt werden? Hier finden Sie eine Liste mit allen Kriterien: Checkliste für Vereine
Hall of Fame - Green Events Austria
Veranstaltungen, die mit mindestens zwei Nominierungen sowie einem Sieg ausgezeichnet wurden, werden in die Hall of Fame aufgenommen und sind nicht mehr teilnahmeberechtigt!
Weitere Infos zum 13. Wettbewerb „nachhaltig gewinnen! 2024/25“
Anmeldeschluss für alle Kategorien
Die Einreichung endet am 31. März 2025 um 24:00 Uhr.
Wonach werden die Einreichungen beurteilt?
Die Beurteilung der eingereichten Maßnahmen und Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury. Eine fachliche Vorbewertung trifft pulswerk gmbh. Mehr dazu ...
Preisgeld EURO 20.000,--
Der Wettbewerb "nachhaltig gewinnen" für Sportveranstaltungen, Sportvereine, Kulturevents, Dorf- und Stadtfeste ist mit einem Preisgeld in der Höhe von insgesamt maximal EURO 20.000,-- dotiert.
Preisverleihung
Die Preise werden im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung vom Klimaschutzministerium, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer sowie der Partner und Sponsoren überreicht. Diese findet im Rahmen der Green Events Austria Auszeichnungsveranstaltung 2025 statt.
Anmeldung
Die Einreichung zum Wettbewerb ist nur über diese Website möglich. Sie müssen dafür zuerst auf dieser Website registriert sein, um dann das Einreichformular online ausfüllen zu können.
Verpflichtung der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Ansprechperson, welche im Anmeldeformular genannt ist, verpflichtet sich im Falle eines Gewinns, an der Preisverleihung persönlich anwesend zu sein. Preisträgerinnen und Preisträger, die nicht persönlich erscheinen, wird das Preisgeld nicht ausbezahlt. Die Vertretung durch Dritte ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Weiters verpflichten sich die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die nominierten Veranstaltungen das Wettbewerbslogo "nachhaltig gewinnen" für PR-Maßnahmen zu verwenden. Dieses Logo bekommen sie im Fall einer Nominierung und Auszeichnung zugeschickt.
Rechtliches
Der Entscheid der Jury ist endgültig. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges; es wird keine Korrespondenz geführt. Prämiert werden die Leistungen der Veranstalter und der von ihnen mit der Durchführung von Teilleistungen beauftragten Institutionen oder Unternehmen.
Es besteht kein Anspruch auf die Nennung von Namen einzelner Personen.
Aufwendungen, die aufgrund einer Bewerbung entstehen, werden nicht zurückerstattet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten ausdrücklich, dass sie über die uneingeschränkten Verwendungs- und Verwertungsrechte am eingereichten Fotomaterial verfügen. Ferner sichern sie zu, dass sie bei der Aufnahme des Fotos alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat und dass er mit der Aufnahme und Veröffentlichung des Fotos nicht gegen Rechte Dritter, wie z.B. Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so hält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Green Events Austria von jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die gegebenenfalls wegen einer allfälligen Verletzung ihrer Rechte - insbesondere von Bildnisrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten - gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Rechte der eingereichten Texte, Dokumentationen und Bildmaterialien mit der Anmeldung an das Netzwerk „Green Events Austria“ übergehen. Diese werden ausschließlich für die Informationsaufbereitung und Bewusstseinsbildung zum Thema „Nachhaltige Veranstaltungsorganisation“ eingesetzt. Eine kommerzielle Verwendung der Daten und Informationen wird ausgeschlossen.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
Änderungen der Teilnahmebedingungen werden durch die Trägerschaft des Wettbewerbs bestimmt.
Stand Mai 2024
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne persönlich für Sie da:
Nadine Schneiderbauer
pulswerk GmbH
Seidengasse 13/3, 1070 Wien
schneiderbauer@pulswerk.at
Tel: +43/6991/523 61 15
Hannah Hofbauer
pulswerk GmbH
Seidengasse 13/3, 1070 Wien
hofbauer@pulswerk.at
Tel: +43 6991 523 61 12
Christian Pladerer
pulswerk GmbH
Seidengasse 13/3, 1070 Wien
pladerer@pulswerk.at
Tel: +43 6991 523 61 01