SOZIALE VERANTWORTUNG
Die Veranstaltung und der Veranstaltungsort sollen barrierefrei ausgerichtet sein. Barrierefreie Angebote für Menschen mit z.B. Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigungen werden zum frühest möglichen Zeitpunkt kommuniziert.
Maßnahmenbeispiele:- Bekanntgabe einer Kontaktperson für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- Gender Mainstreaming und Diversity werden bei Organisation und Programmgestaltung berücksichtigt
- Unterstützung nachhaltiger Projekte und kultureller oder sozialer Initiativen im Rahmen der Veranstaltung
- Einbindung sozial und körperlich benachteiligter Menschen in die Veranstaltungsorganisation
- Beachtung ausreichend breiter Durchgänge bei Bestuhlung und Tischen für Rollstühle und Kinderwägen
- Kostenloser bzw. ermäßigter Eintritt für sozial benachteiligte Personen sowie körperlich beeinträchtigten Personen und deren Begleitpersonen
- Spezielles Gastronomieangebot für Familien mit Kindern (Kinderteller)
- Fairplay bei Sportveranstaltungen
- Lärmvermeidung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte
- Information der Anrainerinnen und Anrainer über auftretende Verkehrs- und Lärmbelastungen
- Verwendung sozial verträglicher und regional erzeugter „Give-Aways” oder gänzlicher Verzicht darauf